Mitglied werden

Kinderinsel Homburg e. V. | Förderverein für chronisch kranke Kinder und Jugendliche im Saarland

Gemeinsam stark für kranke Kinder im Saarland

Jetzt neu: Du kannst ab sofort Mitglied der Kinderinsel Homburg werden.

Der Kinderinsel Homburg e. V. setzt sich ehrenamtlich für kranke und chronisch kranke Kinder und Jugendliche und ihre Familien ein. Wir fördern Krankenversorgung, Fortbildung und Forschung in der Kinder- und Jugendmedizin, schaffen kindgerechte Räume und Begegnungsorte und unterstützen Familien im Umgang mit der Erkrankung.

Mit deiner Mitgliedschaft machst du diese Arbeit planbar. Mitglied werden können Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen. Der Antrag ist vollständig digital und in wenigen Minuten erledigt.

Mitgliedsbeiträge

MitgliedschaftJahresbeitrag
Einzelperson (aktiv oder fördernd)25,00 €
Familie45,00 €
Unternehmen / Organisationab 45,00 €

Freiwillig mehr zu geben ist jederzeit möglich.

Online-Mitgliedsantrag

1. Wie möchtest du Mitglied werden?
Ich trete bei als

Unternehmen und Organisationen werden fördernde Mitglieder (§ 4 Abs. 3 der Satzung).

2. Deine Angaben

Ansprechperson für die Mitgliedschaft:

Die Familienmitgliedschaft läuft auf deinen Namen. Du bekommst die Vereinspost und hast bei aktiver Mitgliedschaft die Stimme in der Mitgliederversammlung.

3. Dein Jahresbeitrag
Jahresbeitrag laut Beschluss der Mitgliederversammlung –

Mindestens der festgesetzte Beitrag. Jeder Euro mehr kommt direkt der Arbeit für kranke Kinder und Jugendliche zugute.

  • Bezahlung direkt im Anschluss, sicher über Stripe (z. B. Karte, Apple Pay, Google Pay, SEPA-Lastschrift).
  • Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Bei einer Ablehnung erstatten wir den Beitrag vollständig.
  • In den Folgejahren bekommst du im Januar eine Beitragsrechnung mit Zahlungslink, fällig bis 28.02. (§ 5 Abs. 2).
  • Der Beitrag ist steuerlich absetzbar; die Bestätigung findest du in deinem Mitgliederbereich.
4. Erklärungen und Abschluss

Mit dem Absenden beantragst du die Aufnahme (§ 4 Abs. 7 der Satzung) und wirst zur Bezahlung des Beitrags weitergeleitet. Dein Antrag wird in Textform elektronisch übermittelt; eine Unterschrift ist nicht nötig.

Häufige Fragen zur Mitgliedschaft

Mitglied werden können Privatpersonen, Unternehmen, Organisationen und Körperschaften (§ 4 der Satzung). Aktive Mitglieder müssen volljährige Privatpersonen sein. Mitglied kann jede und jeder werden, unabhängig von Beruf, Herkunft und Religion.

Aktive Mitglieder bringen sich selbst in die Vereinsarbeit ein und haben Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Fördernde Mitglieder unterstützen die Aufgaben und Ziele des Vereins mit ihrem Beitrag, ohne selbst aktiv mitzuarbeiten; sie haben kein Stimmrecht. Unternehmen und Organisationen werden immer fördernde Mitglieder.

Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag. Seine Höhe legt die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstands fest (§ 5 der Satzung). Die aktuellen Beiträge findest du in der Tabelle oben. Wer möchte, kann freiwillig einen höheren Jahresbeitrag wählen.

Den ersten Beitrag bezahlst du direkt beim Online-Antrag, sicher über unseren Zahlungsdienstleister Stripe. In den Folgejahren bekommst du Anfang Januar eine Beitragsrechnung mit Zahlungslink; der Beitrag ist bis zum 28. Februar fällig.

Ja. Der Kinderinsel Homburg e. V. ist als gemeinnützig anerkannt (Finanzamt Saarbrücken, Steuernummer 040/140/90563). Deine Beitragsbestätigung kannst du jederzeit in deinem Mitgliederbereich als PDF herunterladen.

Nach deinem Online-Antrag entscheidet der Vorstand über die Aufnahme. Du bekommst eine Aufnahmebestätigung mit deiner Mitgliedsnummer per E-Mail. Die nächste Mitgliederversammlung bestätigt die Aufnahme (§ 4 Abs. 7 der Satzung). Sollte der Vorstand einen Antrag ablehnen, erstatten wir den bereits gezahlten Beitrag vollständig.

In deinem Mitgliederbereich unter „Mein Konto → Mitgliedschaft“ findest du deinen Mitgliedsantrag, die Aufnahmebestätigung, deine Beitragsbestätigungen und offene Beiträge. Dort kannst du auch deine Anschrift und deine E-Mail-Einstellungen ändern.

Ja. Der Austritt ist zum Ende eines Quartals möglich, wenn die Erklärung zwei Monate vorher beim Vorstand eingeht (§ 4 Abs. 9 der Satzung). Du kannst ihn bequem im Mitgliederbereich erklären oder über die Seite Mitgliedschaft kündigen.

Wir verwenden deine Angaben ausschließlich für deine Mitgliedschaft, also für Beiträge, Einladungen zur Mitgliederversammlung und Vereinsmitteilungen. Zugriff hat nur der Vorstand. Informationen über Projekte und Aktionen bekommst du nur, wenn du das möchtest. Details findest du in unserer Datenschutzerklärung.

Sehr gern. Jede Spende hilft kranken und chronisch kranken Kindern und ihren Familien im Saarland. Alle Wege findest du auf unserer Seite Spenden.